Vorhabenbezogene Planung – Mönkeberg

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21
Gemeinde Mönkeberg, Kreis Plön

Planungszeitraum:
Plangebiet:
Auftraggeber:
2012 – 2014
1,5 ha
Gemeinde Mönkeberg

Der EDEKA-Frischemarkt in der Gemeinde, mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² und einer sehr begrenzten Anzahl Stellplätzen für Kunden hat den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen und langfristig wirtschaftlichen Betrieb eines derartigen Einzelhandelsbetriebes nicht mehr genügt.
Da die Gemeinde Mönkeberg kein zentraler Ort ist, war ein Markt in der geplanten Größenordnung prinzipiell nicht genehmigungsfähig. Voraussetzung für das Vorhaben war ein Gutachten unter Berücksichtigung des Anforderungsprofiles des Marktes und des Einzugsbereiches um die möglichen Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur der Nachbargemeinden zu prüfen und nachzuweisen, dass diese Auswirkungen unschädlich wären.

 

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Die Standort- und Wirkungsanalyse erfolgte auf Basis einer vorgesehenen Verkaufsfläche von ca. 1.530 m² und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens aus Gutachtersicht keine städtebaulichen oder raumordnerischen Bedenken bestanden.