Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63
Stadt Niebüll, Kreis Nordfriesland
Planungszeitraum: Plangebiet: Auftraggeber: | 2014 ca. 0,4 ha Stadt Niebüll |
Das Gebiet umfasst überwiegend die Grundstücksflächen und Gebäude, die bis zur Geschäftsaufgabe durch den Karstadt AG genutzt wurden. Trotz der attraktiven Lage in der Niebüller Innenstadt konnte lange Zeit keine wirtschaftlich tragfähige Folgenutzung gefunden werden.
Mit dem Konzept, das entlang der Hauptstraße Ladennutzungen im Erdgeschoss und Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie ein weiteres Wohngebäude umfasst, liegt nunmehr ein gestalterisch ansprechendes und wirtschaftlich umsetzbares Konzept vor, das zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes und zur weiteren Attraktivierung der Innenstadt von Niebüll beiträgt.
Die Stadt wollte im Rahmen einer Bauleitplanung die gestalterisch ansprechende Umsetzung weitergehend absichern. Im Bereich der Innenstadt findet zwar die Ortsgestaltungssatzung für die Innenstadt Anwendung, jedoch wich das konkrete Vorhaben, auch wenn es sich gestalterisch gut einfügte, in einigen Punkten von der Gestaltungssatzung ab.
Im Rahmen der Planung wurde daher zunächst bestimmt, dass die Ortsgestaltungssatzung im Geltungsbereich der Planung keine Anwendung findet und dann unter weitgehender Übernahme und Konkretisierung der Regelungsinhalte der Gestaltungssatzung, die gestalterische Zielsetzung der Stadt im aufzustellenden B-Plan konkret bestimmt.