Bebauungsplan Nr. 42
Gemeinde Flintbek, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Planungszeitraum: Plangebiet: Baubeginn: Auftraggeber: | 2006 – 2007 ca. 6,0 ha 2007 Gemeinde Flintbek |
Das Aufstellungsverfahren erfolgte nach den verfahrensleitenden Regelungen gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Über das Plangebiet wurde Anfang der siebziger Jahre der Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt, der eine gewerbliche Nutzung des Plangebietes vorbereitet hat. In der Folgezeit hat der Karstadtkonzern dort ein großes Lagerhaus errichtet. Die umgebenden Wiesen- und Weideflächen waren ebenfalls als Gewerbegebiet festgesetzt und mit einer überbaubaren Fläche versehen, allerdings wurde diese Erweiterungsoption nie wahrgenommen.
Die gewerbliche Nutzung wurde vor einiger Zeit aufgegeben und die Gemeinde verfolgte seitdem das Ziel die Flächen im Sinne einer Wiedernutzbarmachung einer Wohnnutzung zuzuführen. Die unmittelbar angrenzenden Flächen sind ebenfalls durch Wohnnutzungen geprägt und eine weitere gewerbliche Nutzung des Grundstückes würde dadurch stark eingeschränkt werden.
Der Entwurf berücksichtigt die bewegte Topographie des Geländes sowie eine mögliche Erweiterungsoption in nordöstliche Richtung. Im Plangebiet können ca. 90 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern entstehen.