Bebauungsplanung – Wohnen – Niebüll


Bebauungsplan Nr. 57
Stadt Niebüll,
Kreis Nordfriesland

Planungszeitraum:
Plangebiet:
Auftraggeber:
2013 – 2014
ca. 9,7 ha
Stadt Niebüll

Da das zuletzt entwickelte Wohnbaugebiet der Stadt bereits weitgehend bebaut war, wollte die Stadt mit der Entwicklung, der durch den vorliegenden B-Plan Nr. 57 zu überplanenden Flächen der weiterhin großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser entsprechen.

Die Fläche des Plangebietes befand sich im Eigentum der Stadt Niebüll. Sie war bereits im Rahmen des 1997 erstellten stadtentwicklungsplanerischen Strukturkonzeptes als potentielle Siedlungserweiterungsfläche und dementsprechend im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche dargestellt.

Der südliche Stadtrand wurde abgerundet ausgebildet. Die sich nach Osten verbreiternde Grünfläche am südlichen Rand des Plangebietes dient dabei der Einbindung der Bebauung und der Gestaltung des Überganges zur freien Landschaft. Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen werden durch eine innere Durchgrünung gegliedert, die im Westen an einen angrenzenden Grünzug anknüpft und im Sinne einer Grünvernetzung mit den Grün- und Waldflächen (Legerader Wald) am östlichen Rand des Plangebietes. Durch die durch den Grünzug entstehende Verschwenkung kann ein großer Teil der vorgesehenen Grundstücke bezüglich der Gebäudestellung bzw. der Südausrichtung optimiert werden.

Die Entwicklung des Gebietes ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Innerhalb der Bauflächen des Plangebietes ist eine Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen. Im ersten Bauabschnitt können ca. 51 Einzelhäuser und 7 Doppelhäuser errichtet werden. Im zweiten Bauabschnitt können ca. 42 Einzelhausgrundstücke und ca. 6 Doppelhäuser entstehen.