Ortsentwicklung/Stadterneuerung – Städtebauliche Satzungen – Plön

staedtebauliche satzungen ploen

Werbeanlagensatzung,
Stadt Plön, Kreis Plön

Planungszeitraum:
Plangebiet:
Auftraggeber:
2013 – 2014
Zentraler Einkaufsbereich der Stadt Plön
Stadt Plön

Der Wettbewerb um die auffälligste Außenwerbung hat das Bild der Innenstadt von Plön stark verändert. Am 1.4.2011 titelte die lokale Zeitung  mit „…Slalom durch den Schilderwald“.

Um dem entgegen zu wirken war es die Absicht der Stadt Plön, eine eigenständige Werbeanlagensatzung aufzustellen. Diese sollte über den räumlichen Geltungsbereich und den die Werbeanlagen betreffenden Regelungsinhalt des § 9 der Ortsgestaltungssatzung von 1989 hinausgehen.

 

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In der Werbeanlagensatzung der Stadt Plön werden unter anderem folgende Aspekte geregelt:

  • Begrenzungen zum Ort der Werbung
  • Begrenzungen zum Umfang der Werbung
  • Parallelwerbeanlagen nur als Schriftzüge
  • Ausschließen von Leuchtkästen
  • Genehmigungserfordernis für alle Werbeanlagen
  • Regelungen für Werbeanlagen, die keine bauliche Anlagen sind (sogenannte „Passantenstopper“)