Bebauungsplan Nr. 56
Gemeinde Heikendorf, Kreis Plön
Planungszeitraum: Plangebiet: Auftraggeber: | 2008 – 2015 ca. 5,6 ha Gemeinde Heikendorf |
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes war bisher durch den Bebauungsplan Nr. 25 mit seiner 1989 aufgestellten 19. Änderung planungsrechtlich verbindlich geregelt. Auf dieser Grundlage hat sich in der letzten Zeit eine Bebauung vollzogen, die nicht den Zielen der Gemeinde entspricht.
Insbesondere die auf der Grundlage des alten Bebauungsplanes ungenügende Begrenzbarkeit der Gebäudehöhen im Bereich des der Kieler Förde zugewandten Strandweges war der Anlass für die Gemeinde, ihr Planungsrecht an dieser Stelle zu ändern, um die Maßstäblichkeit der vorhandene Bebauung zu erhalten. Zur Sicherstellung der mit der Planung verfolgten Ziele hat die Gemeindevertretung eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen.
Im Laufe des Verfahrens wurde das Plangebiet erweitert, um die Sichtbeziehungen zum Hafen einbeziehen zu können. Planungsziel war die Neufassung der städtebaulichen Vorgaben für eine dem Ortscharakter entsprechende Entwicklung des Gebietes. Wesentlicher Inhalt dieser Neuplanung war die Überarbeitung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Außerdem flossen Ziele der touristischen Entwicklung in die Planung ein.