Planung im Bestand – Plön

planung im bestand ploener neustadt 1

Bebauungsplan Nr. 6,
Stadt Plön, Kreis Plön

 

Planungszeitraum:
Plangebiet:
Auftraggeber:
seit 2012
ca. 5,9 ha
Stadt Plön

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Die so genannte Plöner „Neustadt“ wurde 1685 außerhalb der Stadtgrenzen von Plön, unterhalb des Schlosshügels, durch Herzog Johann Adolph als Neuansiedlung für Handwerker gegründet und wurde, ohne konkrete rechtliche Außenwirkung, vom Landesamt für Denkmalpflege 1984 als zu erhaltendes Ensemble bewertet.
Die zunehmenden Anträge auf Abriss und Wiederaufbau von Häusern gefährdeten den städtebaulichen und historischen Wert dieses für Plön so bedeutenden Stadtteils rund um die Johanniskirche und es war abzusehen, dass dies u.a. wegen energetischer Maßnahmen an Fassaden und Dächern nur der Beginn einer neuen Sanierungswelle mit hohem Veränderungsdruck sein würde.

Die Ratsversammlung hat daher beschlossen, einen Bebauungsplan mit darin integrierter Erhaltungssatzung aufzustellen mit dem Ziel, dieses wichtige Stück Plöner Kultur- und Baugeschichte einschließlich seiner Freiflächen vor weiterer Fehlentwicklung zu schützen, gleichzeitig aber auch den berechtigten Ansprüchen der Eigentümer an bauliche Veränderungen und Erweiterungen im Sinne eines zeitgemäßen Wohnstandards gerecht zu werden.
Der Erhalt dieses besonderen Stadtbildes wird durch eine Erhaltungssatzung möglich, da mit dieser auch der Abriss von Gebäuden bzw. auch von Teilgebäuden, im speziellen auch der Fassade verhindert werden kann. In diesem Sinne ist sie ein bewusst angewendetes städtebauliches Steuerungsinstrument, das sowohl zeitgemäße Modernisierungen und Erweiterungen einräumt, als auch den Regelungskern „historisches Straßenbild“ im öffentlichen Interesse vertritt.